hwalter104 - 17. Apr, 00:37

Das ist Terror,

und Du solltest Dir nicht einfach verbieten lassen, Deine Tochter oder Enkelin in Deinem eigenen Blog mit Namen zu nennen. Wenn Du dem immer Folge leistest, forderst Du den "Ixxxxx" nur noch weiter heraus, immer genauer zu suchen. Schreib dem Rechtsanwalt, er soll Dir die Rechtsgrundlagen nennen - Du bist in Susis Namen ebenso verantwortlich für Lena wie er. Da Susi ja nicht komplett unmündig ist, kann sie Dir erlauben, Lenas Namen zu erwähnen. Lass den Blog bestehen - jetzt erst recht.
Wieso darfst Du nicht das Datum eines Beitrags nennen oder auf einen älteren Beitrag verweisen? Ist da ein neuer Brief gekommen?
Rechtsanwälte reden dem nach dem Maul, der sie engagiert. Du musst den Anwalt von Stxxxx auch nur dann bezahlen, wenn es vor Gericht geht und Stxxxx Recht bekommt. Das wird er wahrscheinlich nicht - jedes Gericht wird den Typen als paranoid abschmettern. Nicht umsonst wechselt er dauernd die Anwälte.

diesen Kommentar habe ich am 25.01.2011 per E-Mail erhalten. Den Absender werde ich hier nicht veröffentlichen, ist mir aber bekannt. Namen und/oder ungebührliche Bezeichnungen habe ich durch "x" unkenntlich gemacht - Harald Walter

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