Freitag, 8. Mai 2009

Scheidung

Die Scheidung hat "***" durchziehen können. Aber ob er glücklich wird mit seiner Neuen ist noch fraglich.

Im Scheidungsurteil ist das Umgangsrecht von Susi mit ihrer Tochter Lena noch nicht geregelt. Als gerichtlich bestellter Betreuer von Susi werde ich alles daran setzen, dass Susi ein geregelten Umgang mit ihrer Tochter erhält. Desweiteren werde ich auch durchsetzen, dass dieses Umgangsrecht notfalls auch gerichtlich und amtlich mit allen Mitteln durchgesetzt wird.

Ich habe vor dem Jugendamt der Stadt Fürstenfeldbruck den Vorschlag gemacht, falls Herr "***" es nicht möchte, dass ich die gemeinsame Tochter von Susi und ihm bei ihm abhole, so kann er gerne auch mit einem oder beiden seiner Elternteile - die auch Bezugspersonen von Lena sind - Lena zu mir bringen und ich bringe dann sie mit einen oder beiden Großelternteile zu Susi. Diesen Vorschlag hat "***" auch nach 2 Wochen nicht kommentiert. Für Susi und auch für Lena werde ich weiterkämpfen, auch wenn es Herrn "***" nicht passt.

Als "***" ist der Ehemann von Susi gemeint, den ich hier noch nicht mit Namen nennen darf. Wenn ich den Namen nennen darf, so werde ich diesen nennen und auch die vollständige Anschrift, soweit diese öffentlich bekannt ist.
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Susanne

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Zuletzt aktualisiert: 10. Nov, 19:34

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